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Vereinbarung für Online-Werbung

Diese Online-Werbevereinbarung tritt an dem Datum und für die Dauer in Kraft, die Sie durch Zahlung an CETV Network Inc. gekauft haben oder CETV (die „Vereinbarung“) zwischen (der „Werbetreibende“) und CETV Network . geschlossen wird Inc. (der „Herausgeber“ und zusammen mit dem Werbetreibenden die „Parteien“). WÄHREND der Herausgeber Anzeigen für Websites auf den Websites des Herausgebers veröffentlicht; WÄHREND der Advertiser den Herausgeber mit der Veröffentlichung einer Anzeige auf der Website im Namen des Advertisers (die „Anzeige“) zu den in den Rechnungsbedingungen angegebenen Bedingungen und durch die Annahme dieser Online-Vereinbarung beauftragen möchte.

1. WÄHREND der Herausgeber die Anzeige auf unserer/n Website(s) veröffentlichen möchte und sich damit einverstanden erklärt, dies gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu tun, und WÄHREND jede Partei ordnungsgemäß bevollmächtigt und in der Lage ist, diese Vereinbarung einzugehen. JETZT vereinbaren die Parteien unter Berücksichtigung der obigen Erwägungen und der hierin enthaltenen gegenseitigen Versprechen und Vorteile Folgendes: 1. ZWECK. Der Advertiser beauftragt hiermit den Publisher und der Publisher nimmt diese Beauftragung hiermit an, die in den Rechnungsbedingungen (Vertrag) beschriebenen Leistungen zu erbringen.

2. ENTSCHÄDIGUNG. Die Gesamtvergütung für die Dienstleistungen richtet sich nach der E-Mail-Rechnung. Zahlungen erfolgen gemäß dem in der E-Mail-Rechnung angegebenen Zahlungsplan.

3. BEGRIFF. Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum des Inkrafttretens und bleibt in Kraft, sofern nicht anders gemäß der E-Mail-Rechnung gekündigt.

4. VERANTWORTUNG. (a) des Herausgebers. Der Herausgeber verpflichtet sich, Folgendes zu tun: (i) Die Anzeige auf der Website zu platzieren und zu veröffentlichen, wie in dieser Vereinbarung und der Rechnung beschrieben. Führen Sie die Dienstleistungen fachmännisch und mit professioneller Sorgfalt und Geschick durch und verwenden Sie vollständig ausgebildetes, qualifiziertes, kompetentes und erfahrenes Personal. (iii) Sich nach besten Kräften bemühen, die Website zu warten und jegliche Ausfallzeiten oder Fehler der Website zu minimieren, die die ständige Anzeige der Werbung während der Laufzeit beeinträchtigen. (iv) Aufrechterhaltung einer wirtschaftlich angemessenen Methode zur Erfassung von Informationen und Daten in Bezug auf die Nutzung und Leistung der Werbung und Meldung dieser Informationen an den Werbetreibenden, wie in der E-Mail-Rechnung angegeben. Der Inserent verpflichtet sich, Folgendes zu tun: (i) Dem Herausgeber jegliche Unterstützung und Kooperation zu gewähren, damit der Herausgeber die Anzeige auf der Website platzieren und veröffentlichen kann. (ii) Bereitstellung von Erstinformationen und Lieferung der Anzeige innerhalb von (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens (die „Erstanzeige“). Senden Sie dem Herausgeber eine vollständige Anzeige von akzeptabler Qualität, Inhalt und Format, wie in der E-Mail-Rechnung näher beschrieben und auf der Website des Herausgebers angegeben.

5. VERTRAULICHE INFORMATIONEN. Jede Partei verpflichtet sich während der Laufzeit und [für einen Zeitraum von 5 Jahren] danach, strengstes Vertraulichkeitsprinzip zu behandeln und es nicht zu verwenden, außer zum Vorteil der Parteien oder wie gesetzlich vorgeschrieben, oder an Personen, Unternehmen, oder Gesellschaft ohne vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei, vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ sind geschützte Informationen, technische Daten, Geschäftsgeheimnisse oder Know-how der Parteien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Berichte, Forschung, Produktpläne, Produkte, Dienstleistungen, Kundenlisten, Märkte, Software, Entwicklungen , Erfindungen, Verfahren, Formeln, Technologien, Designs, Zeichnungen, Konstruktionen, Hardwarekonfigurationsinformationen, Marketing, Finanzen oder andere Geschäftsinformationen, die einer Partei von der anderen Partei direkt oder indirekt offengelegt werden. Jede Partei kann die vertraulichen Informationen im erforderlichen Umfang für Verhandlungen, Diskussionen und Konsultationen mit den Mitarbeitern oder bevollmächtigten Vertretern der anderen Partei oder für jeden anderen Zweck verwenden, den jede Partei hiernach schriftlich genehmigen kann. Auf Verlangen einer der Parteien muss die andere Partei unverzüglich alle Kopien der von dieser Partei erhaltenen vertraulichen Informationen zurückgeben und alle anderen von ihr im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erstellten vertraulichen Informationen unverzüglich vernichten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Notizen, Berichte, oder andere Dokumente.

6. ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN DER PARTEIEN. (a) Die Parteien vertreten und garantieren jeweils Folgendes: (i) Jede Partei hat die volle Befugnis, Vollmacht und das Recht, ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen. (ii) Diese Vereinbarung ist eine rechtliche, gültige und verbindliche Verpflichtung jeder Partei, die ihr gemäß ihren Bedingungen durchsetzbar ist (außer wenn dies durch Konkurs-, Insolvenz-, Moratoriums- oder ähnliche Gesetze eingeschränkt wird, die die Rechte der Gläubiger im Allgemeinen und angemessene Rechtsbehelfe beeinträchtigen ). (iii) Der Abschluss dieser Vereinbarung verstößt nicht gegen die Satzung oder die Satzung einer der Parteien oder einen wesentlichen Vertrag, bei dem diese Partei auch eine Partei ist. (b) Der Herausgeber erklärt und garantiert hiermit Folgendes: (i) Die Dienstleistungen werden in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen, Regeln oder Vorschriften erbracht und dürfen nicht gegen geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften verstoßen, und der Herausgeber muss alle Genehmigungen oder Genehmigungen einholen, die zur Einhaltung dieser erforderlich sind Gesetze, Regeln oder Vorschriften. (ii) Der Herausgeber benachrichtigt den Advertiser über alle Änderungen an der Website, die seine Zielgruppe oder die Größe [wesentlich] ändern würden. Die nach dieser Vereinbarung erforderlichen Dienstleistungen werden vom Herausgeber oder den Mitarbeitern des Herausgebers erbracht, und der Advertiser ist nicht verpflichtet, Assistenten einzustellen, zu beaufsichtigen oder zu bezahlen, um den Herausgeber bei der Durchführung dieser Dienstleistungen zu unterstützen. (iv) Der Verlag ist für die Zahlung aller üblichen und notwendigen Ausgaben seines Personals verantwortlich. (c) Der Advertiser sichert hiermit Folgendes zu und garantiert: (i) Der Advertiser leistet pünktliche Zahlungen der Beträge, die der Publisher im Rahmen dieser Vereinbarung verdient und wie in der E-Mail-Rechnung angegeben. Der Advertiser benachrichtigt den Publisher über alle Änderungen seiner Verfahren, die die Verpflichtungen des Publishers aus diesem Vertrag betreffen, mindestens 30 Tage vor der Umsetzung dieser Änderungen. (iii) Der Advertiser stellt dem Publisher jede andere Unterstützung zur Verfügung, die er für angemessen und angemessen hält. (iv) Der Inhalt, der jede Anzeige und jede durch eine solche Anzeige beworbene Website umfasst (jeweils eine „beworbene Website“), ist nicht verleumderisch, diskriminierend, gewalttätig oder obszön, stellt keine falsche Werbung dar, ruft zu rechtswidrigem Verhalten auf und verstößt nicht gegen geltende Gesetze , Regeln oder Vorschriften. (v) Der Advertiser hat das Recht, die im Inhalt der Anzeige enthaltenen Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen. 8. GEISTIGES EIGENTUM. (a) Keine Verletzung des geistigen Eigentums durch den Werbetreibenden. Der Inserent sichert dem Herausgeber zu und garantiert bedingungslos, dass alle Texte, Grafiken, Fotos, Designs, Marken, Hyperlinks oder sonstigen Inhalte, die (i) Werbung und (ii) beworbene Website umfassen, Eigentum des Inserenten sind oder dass der Inserent die Erlaubnis hat vom rechtmäßigen Eigentümer, jedes dieser Elemente zu verwenden, und wird den Herausgeber und seine Subunternehmer vor jeglicher Haftung (einschließlich Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) schadlos halten, schützen, entschädigen und verteidigen, einschließlich jeglicher drohender oder tatsächlicher Ansprüche oder Klagen, die sich aus der Verwendung solcher vom Inserenten bereitgestellten Elemente ergeben. Der Advertiser sichert dem Publisher ferner zu, dass Domainnamen oder URL-Auflistungen für eine beworbene Website keine Rechte oder Marken Dritter verletzen, verwässern oder anderweitig verletzen. (b) Keine Verletzung des geistigen Eigentums durch den Herausgeber. Der Herausgeber sichert dem Inserenten zu und garantiert bedingungslos, dass alle Texte, Grafiken, Fotos, Designs, Marken, Hyperlinks oder sonstigen Inhalte auf der Website Eigentum des Herausgebers sind oder dass der Herausgeber die Erlaubnis des rechtmäßigen Eigentümers hat, diese zu verwenden Elemente und wird den Werbetreibenden und seine Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung (einschließlich Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) schadlos halten, schützen, entschädigen und verteidigen, einschließlich jeglicher angedrohter oder tatsächlicher Ansprüche oder Klagen, die sich aus der Verwendung solcher Elemente ergeben, die von der Verlag. Der Herausgeber sichert dem Inserenten ferner zu, dass der Domainname oder die URL-Auflistung der Website keine Rechte oder Marken Dritter verletzt, verwässert oder anderweitig verletzt. (c) Eigentumsrechte des Werbetreibenden. Alle Texte, Grafiken, Fotos, Designs, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Hyperlinks oder andere Inhalte, die eine dem Herausgeber bereitgestellte, geleaste oder lizenzierte Anzeige in Bezug auf die Leistung des Herausgebers der Dienste umfassen, sind das alleinige Eigentum des Werbetreibenden , und der Herausgeber hat keine Eigentums- oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte an diesen Gegenständen. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Advertisers wird der Publisher den Namen des Advertisers nicht verwenden oder erwähnen oder dem Herausgeber bereitgestellte, geleaste oder lizenzierte Materialien für einen nicht in dieser Vereinbarung genannten Zweck veröffentlichen oder verteilen.

7. Eigentumsrechte des Herausgebers. Alle Texte, Grafiken, Fotos, Designs, Marken, Hyperlinks oder sonstigen Inhalte auf der Website sind Eigentum des Herausgebers und der Inserent hat keine Eigentumsrechte oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte daran.

8. EINREICHUNG DER WERBUNG. (a) Zustellung von Werbung. Die Materialien, aus denen die Erstanzeige [und jede Ersatzanzeige, wie in dieser Vereinbarung oder in der E-Mail-Rechnung definiert, besteht, müssen dem Verlag elektronisch per E-Mail an Artwork@iaje.net [oder, wenn die Dateien zu groß für elektronische Zustellung können andere Online-Dienste wie Google oder Box genutzt werden.

Anzeigenformat. Die Erstanzeige [und jede Ersatzanzeige, wie dieser Begriff in dieser Vereinbarung oder per E-Mail-Rechnung definiert ist, muss in der vom Verlag bereitgestellten Form vorliegen.

9. PRÜFUNG DER WERBUNG; ABLEHNUNG UND ENTFERNEN. (a) Recht auf Überprüfung. Der Herausgeber hat das Recht, aber nicht die Pflicht, die Erstanzeige [und jede Ersatzanzeige] zu überprüfen, übernimmt jedoch keine Verantwortung oder Haftung für Fehler, Ungenauigkeiten oder unangemessene Inhalte in einer Anzeige. (b) Recht auf Ablehnung, Entfernung oder Änderung. Der Herausgeber hat das Recht, aber nicht die Pflicht, jede Anzeige, von der er in gutem Glauben glaubt, dass sie: (i) nicht in Übereinstimmung mit dem Standard des Antique Jewelry Magazine oder Jewelry12.com eingereicht wurde, angemessen abzulehnen oder von der Website zu entfernen. (ii) ohne Verschulden des Herausgebers auf der Website nicht funktionsfähig oder mit dieser kompatibel ist; (iii) die Website pornografische, hassbezogene, gewalttätige oder andere Inhalte enthält oder verlinkt, die der Herausgeber vernünftigerweise als anstößig erachtet; (iv) gegen geltende Gesetze, Regeln und/oder Vorschriften [oder eine der Richtlinien des Herausgebers] verstößt; und/oder (v) gegen die Zusicherungen des Werbetreibenden im Rahmen dieser Vereinbarung verstößt. (c) Hinweis. Der Herausgeber benachrichtigt den Werbetreibenden schriftlich über jede Ablehnung oder Entfernung einer Werbung, die gemäß den obigen Ausführungen gemacht wurde, und den Grund dafür innerhalb von Tagen nach [unmittelbar nach] [unmittelbar nach] einer solchen Ablehnung oder Entfernung (die „Werbungsablehnungsmitteilung“). Soweit möglich, muss die Mitteilung über die Ablehnung von Werbung auch alle Änderungen, einschließlich Ergänzungen, Streichungen oder andere Änderungen, die der Herausgeber vernünftigerweise fordert, ausreichend detailliert angeben, um die Veröffentlichung einer solchen Werbung auf der Website zu ermöglichen. (d) Wiedervorlage; Alternative Einreichung. (i) Nach Erhalt einer Benachrichtigung über die Ablehnung einer Anzeige kann der Advertiser unverzüglich entweder (i) die Anzeige ändern und sie erneut an den Herausgeber übermitteln oder (ii) eine alternative Anzeige zur Veröffentlichung auf der Website einreichen[; vorausgesetzt jedoch, dass die erneute Einreichung einer solchen Anzeige oder die Einreichung einer alternativen Anzeige nicht auf die Anzahl der Ersatzanzeigen angerechnet wird, die gemäß der Vereinbarung zulässig oder in der E-Mail-Rechnung angegeben sind.

10. ENTSCHÄDIGUNG. (a) des Werbetreibenden durch den Herausgeber. Der Herausgeber stellt den Advertiser und seine leitenden Angestellten, Mitglieder, Manager, Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer, Unterlizenznehmer, verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungen von und gegen alle Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Ansprüche und /oder Urteile, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten und Auslagen (zusammen die „Ansprüche“), die einem von ihnen entstehen oder entstehen können und die hauptsächlich aus (i) grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des of entstehen oder resultieren Der Herausgeber, der aus der Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag durch den Herausgeber entsteht oder damit verbunden ist, oder (ii) der Verstoß des Herausgebers gegen seine Verpflichtungen, Vereinbarungen oder Pflichten aus diesem Vertrag. (b) des Herausgebers durch den Werbetreibenden. Der Advertiser stellt den Publisher von allen Ansprüchen frei, die ihm entstehen oder entstehen und die sich hauptsächlich aus (i) der Veröffentlichung der Anzeigen auf der Website gemäß dieser Vereinbarung oder (ii) der Rechnung per E-Mail an die Online-Werbevereinbarung senden Verletzung einer ihrer Verpflichtungen, Vereinbarungen oder Pflichten aus dieser Vereinbarung; vorausgesetzt jedoch, dass keines der vorstehenden Ergebnisse aus Handlungen oder Unterlassungen des Herausgebers resultiert oder daraus hervorgeht.

11. ART DER BEZIEHUNG. Die Parteien vereinbaren, dass nichts in dieser Vereinbarung so ausgelegt werden soll, dass ein Joint Venture, eine Partnerschaft, ein Franchise, eine Agentur, ein Arbeitgeber/Arbeitnehmer oder eine ähnliche Beziehung zwischen den Parteien entsteht oder eine Partei bevollmächtigt wird, als Vertreter der anderen zu handeln. Nichts in dieser Vereinbarung begründet eine Verpflichtung zwischen einer der Parteien und einem Dritten.

12 ÄNDERUNGEN. Änderungen, Änderungen oder Modifikationen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien.

13. AUFTRAG. Keine Partei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung abtreten, untervergeben oder delegieren, mit der Ausnahme, dass der Herausgeber das Recht auf Erhalt von Beträgen, die ihm für seine Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlen sind, übertragen kann , deren Übertragung erst nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über eine solche Abtretung oder Übertragung beim Advertiser wirksam wird.

14. NACHFOLGER UND AUFTRAGGEBER. Alle Verweise in dieser Vereinbarung auf die Parteien gelten als Verweise auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und übertragen die Bestimmungen dieser Vereinbarung.

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